Rechtsprechung
AG Itzehoe, 26.03.2013 - 1 S 211/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeld bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Nasenbeinbruchs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.2012 - VI ZB 33/12
Berufungsverwerfung: Notwendiger Inhalt eines der Rechtsbeschwerde unterliegenden …
Auszug aus AG Itzehoe, 26.03.2013 - 1 S 211/11
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 06.11.2012 (Az. VI ZB 33/12) die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an die Kammer als Berufungsgericht zurückverwiesen.